Kreisjagdverband Kelheim e.V. | Friedenheimstraße 9a | 84048 Mainburg

Jedes Jahr im Frühjahr findet ab März ein Kurs zur Erlangung der Brauchbarkeitsprüfung statt. Der erfahrene Kursleiter Sebastian Schmid bildet dabei Jagdhunde aller Rassen aus.

Telefon: 0171/ 7425795, sebastianschmid87@gmx.de

Ordnung zur Durchführung der Qualifizierten Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde (QBPO) in Bayern 

 

Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit zu beachten. Zur Erfüllung dieser Forderung ist der „brauchbare Jagdhund“ unverzichtbar. Die jagdliche Brauchbarkeit ist durch Prüfungen festzustellen und nachzuweisen.
Die Durchführung der Brauchbarkeitsprüfungen und die Anerkennung anderer Prüfungen zur Erlangung der jagdlichen Brauchbarkeit werden durch diese Prüfungsordnung geregelt.


Merkblatt zur Nachsuchenvereinbarung des Landesjagdverbandes Bayern e.V.

§ 22a Abs. 1 Bundesjagdgesetz


Um krankgeschossenes Wild vor vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zu bewahren, ist dieses unverzüglich zu erlegen. Die gesetzliche Regelung des Art. 37 BayJG (Wildfolge) schränkt die Möglichkeiten der Nachsuche so stark ein, dass es ohne eine Nachsuchenvereinbarung oft kaum möglich ist, das Wild vor vermeidbaren Schmerzen und Leiden gem. obigem Grundsatz zu bewahren. Durch die Unterzeichnung der Nachsuchenvereinbarung des Landesjagdverbandes wird die Nachsuche vereinfacht und in vielen Fällen erst tierschutzgerecht möglich.

Anerkennung von Nachsuchengespannen
Verfahrensablauf: Anerkennung durch den BJV auf Vorschlag des Vorsitzenden der Kreisgruppe / Jägervereinigung einvernehmlich mit dem Obmann für das Jagdhundewesen. Der Nachsuchenführer muss nicht Mitglied des BJV sein, aber er muss einen gültigen Jagdschein besitzen.
Die Anerkennung eines Nachsuchengespannes (Nachsuchenführer mit Nachsuchenhund/en) wird gültig durch die Registrierung und Anmeldung bei der Versicherung durch den Landesjagdverband Bayern.

Der durch den Landesjagdverband ausgestellte Ausweis für anerkannte Nachsuchenführer ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Nicht mehr gültige Ausweise sind dem Landesjagdverband zurückzugeben.

Empfehlungen und Hinweise für den Nachsuchenführer
Allen Nachsuchenführern wird der Besuch der künftigen Fortbildungen und Arbeitstagungen empfohlen. Jungen Nachsuchenführern empfehlen wir, die Angebote der BJVLandesjagdschulen wie z.B. Anschussseminar oder Schweißhundeführerlehrgänge. Die Tätigkeit als Nachsuchenführer (NF) ist eine ehrenamtliche Aufgabe im Rahmen der Nachsuchenvereinbarung des BJV und des Tierschutzes.

Entschädigungsregelung:
Nachsuchenführer können gegenüber dem Auftraggeber Fahrtgeld (derzeit in Höhe von 0,30 €/km) und direkte Spesen geltend machen. Sonstige Entschädigungen können nur als Futtergeld für den Nachsuchenhund angenommen werden. Der BJV empfiehlt, Nachsuchenhunde nur bis zum 12. Lebensjahr (Höchstalter) einzusetzen.
Kopiervorlagen für detaillierte Nachsuchenberichte zum Eigengebrauch liegen dem Merkblatt bei.

Unfallverhütungsvorschriften
Der Nachsuchenführer erhält mit seinem Ausweis vom Landesjagdverband Bayern die Unfallverhütungsvorschriften zugesandt. Er hat sich genauestens an deren Inhalt zu halten.
Der Nachsuchenführer wird durch den Auftraggeber (Jagdpächter etc.) oder seinen Beauftragten als Jagdleiter bestimmt. Er hat damit Weisungsrecht bei der Nachsuche wenn weitere Personen beteiligt sind (VSG 4.4 § 5 Abs.1).

Meldeverfahren im Schadensfall
Tritt ein Versicherungsfall ein (Unfall, Beschädigung von Ausrüstung, etc.) ist der Landesjagdverband schnellstmöglich zu informieren. Eine kurze Schilderung mit den wichtigsten Daten (Ort, Datum/Zeit, Art des Schadens) ist dem BJV zu geben, Fax oder email genügt. Der BJV reicht den Schadensfall an den Versicherer weiter.
Nachsuchen über Landesgrenzen sind gem. Versicherungspolice durch die Versicherung abgedeckt. Aber: Außerhalb Bayerns gilt, wenn nicht gesondert abgeschlossen, unsere Nachsuchenvereinbarung nicht!

Bei Nachsuchenführern mit zwei oder mehr Hunden die zur Nachsuche eingesetzt werden, ist eine zusätzliche Prämie pro Hund in Höhe von 100 € einschließlich Versicherungssteuer zu berechnen.

Berichterstattung
Mit dem Formular „Nachsuchenbericht“ sind dem BJV bis zum 15.03. die Nachsuchen eines jeden Jahres zu melden. Die Meldung ist obligatorisch. Nichtmeldung kann einen Verlust des Versicherungsschutzes sowie den Entzug der Anerkennung als Nachsuchengespann nach sich ziehen.

Umsetzung in den Kreisgruppen / Jägervereinigungen
Der Austausch zwischen den‚ Kreisgruppen / Jägervereinigungen und den Nachsuchenführern sollte über den Hundeobmann oder einen Beauftragten (z.B. Nachsuchenführer) erfolgen. Die Nachsuchenführer werden über Veränderungen der an der Nachsuchenvereinbarung beteiligten Reviere über die Kreisgruppen/Jägervereinigungen informiert.

Je eine Liste und eine Karte mit Revieren, die die Nachsuchenvereinbarung unterzeichnet haben, werden bei der Kreisgruppe/Jägervereinigung und bei den Nachsuchengespannen geführt. Auch bei den Unteren Jagdbehörden sollten diese Unterlagen aufliegen. Bei Pächterwechsel (auch bei Wechsel nur eines von mehreren Pächtern) muss die Nachsuchenvereinbarung, wenn nötig, auf schriftlichen Antrag des Neupächters angepasst bzw. gekündigt werden.

Eine Liste der Nachsuchenführer der Kreisgruppe/Jägervereinigung sollte bei Unterschrift des Jagdpachtvertrages bzw. der Nachsuchenvereinbarung überreicht werden.
Den Kreisgruppen/Jägervereinigungen, Jagdgenossenschaften und unteren Jagdbehörden wird empfohlen, die Nachsuchenvereinbarung bei Neuverpachtungen zu verbreiten.

Hundewesen

Sebastian Schmid
Kelheim
Mobil: 0171 / 7425795
Email: sebastianschmid87@gmx.de

Nachsuchengespanne

Leiter: Konrad Kreitmair
Forststraße 25 (Maierhofen), 93351 Painten
Telefon: 09499 / 902 050
Mobil: 0172 / 856 54 25

Markus Wirth
Hauptstraße 4a (Prunn), 93339 Riedenburg
Telefon: 09442 / 1797
Mobil: 0175 / 5269368

Jürgen Bauch
Großberghofenener Str. 52 (Thaldorf), 93309 Kelheim
Telefon: 09441 / 1745058
Mobil: 0170 / 5818151

Christian Winkler
Mitterweg 3, 93309 Kelheim
Telefon: 09441 / 12205
Mobil: 0159 / 04273203

Kontakt

So erreichen Sie den Kreisjagdverband Kelheim e.V.:

Tel: +49 (0)172 3755956

Email: info@jagd-kelheim.de

Adresse: Friedenheimstraße 9a, 84048 Mainburg

wuidi Revierportal

Informationen

Newsletter Anmeldung