Kreisjagdverband Kelheim e.V. | Gleislhofstraße 7c | 93339 Riedenburg info@jagd-kelheim.de

Der Kreisjagdverband Kelheim bietet Jagdkurs an!
Auch 2020/21 bietet der Kreisjagdverband Kelheim unter Leitung von jagdlich erfahrenen Dozenten wieder einen Kurs an, bei dem die/der die Anwärterin/-er auf die Jägerprüfung vorbereitet werden. Das hierzu erforderliche Wissen wird konzentriert und praxisnah vermittelt, die Lehrgangsteilnehmer werden gezielt und umfassend auf die Prüfung vorbereitet: Jagdwaffen, Jagd- und Fanggeräte, Biologie der Wildarten, rechtliche Vorschriften, Wildhege, Jagdbetrieb und jagdliche Praxis, Jagdhundewesen, Naturschutz, Land- und Waldbau, Wild- und Jagdschadenverhütung, praktische Kenntnisse zur sicheren Handhabung von üblichen Jagdwaffen, Schießen mit der Flinte und der Büchse. Weiterlesen...
Hundekurs des Kreisjagdverbandes Kelheim darf ab sofort stattfinden
Der Kreisjagdverband Kelheim darf ab sofort Hundekurse für die Ausbildung von Jagdhunden und die Vorbereitung der Brauchbarkeitsprüfung anbieten. Unser Kursleiter Sebastian Schmid wird die Teilnehmer entsprechend informieren und noch in dieser Woche den Kurs starten.
Bis auf Weiteres ist jegliches Schießen für Jäger und Sportschützen untersagt
Die Corona-Pandemie hält Bayern weiterhin in Atem und beeinflusst das wirtschaftliche, sportliche und gesellschaftliche Leben in allen Bereichen. Die vielfachen Kontaktbeschränkungen, Versammlungs- und Veranstaltungsverbote gehen auch an uns als Kreisjagdverband Kelheim nicht spurlos vorüber.
Leider müssen wir wieder schweren Herzens den Schießbetrieb auf unserer Kugelschießanlage im Untergeschoss der Städtischen Dreifachturnhalle, Rennweg 66, mit sofortige Wirkung einstellen.
Ausgenommen davon ist das Ausbildungsschießen für Jägerprüfungsanwärter zur Vorbereitung auf die Bayerische Jägerprüfung, sowie die Durchführung der Praktischen Jägerprüfung selbst.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis.
Das neue Waffengesetz tritt in Kraft
Im Bundesgesetzblatt wurde das geänderte Waffengesetz veröffentlicht. Damit treten Teile des Gesetzes mit sofortiger Wirkung in Kraft, die meisten Neuerungen allerdings erst zum 1. September.
Bitte beachten Sie jetzt Übergangs- und Meldefristen. Wer im Besitz von Waffen mit größeren als künftig zugelassenen Magazinen ist, muss diese bis zum 01. September 2021 der Waffenbehörde melden, sonst gilt das Verbot.
KJV Kelheim hat Drohne zur Rettung von Kitzen zur Verfügung!
- Wiesenmahd als Todesfalle – Kelheimer Jäger fordern mehr Verantwortung für Wildtiere bei der Futterernte
- Tipps zur Vermeidung von Wildtierverlusten
- Drohne ab sofort Verfügbar bei Georg Reithmeier. reithmeier112@t-online.de Mobil: 0171 6470451
Neue Telefonnummer Kugelschießanlage Kelheim
Im Rahmen der neuen Gegensprechanlage an der Kugelschießanlage des Kreisjagdverbandes Kelheim e. V. in Kelheim am Rennweg 66 wurde die Telefonnummer geändert. Die neue Rufnummer ist: 09441/1748561
Verband
1. Vorsitzender: Andreas Wasner | |
Gleislhofstraße 7c, 93339 Riedenburg | |
Telefon: | 09442 / 905 540 |
Fax: | 09442 / 905 541 |
Mobil: | 0170 / 168 91 62 |
Email: | wasnera@t-online.de |
DIE AUSBILDUNG GEHR WEITER
Am Freitag, den 29.05.2020 um 19:00 Uhr wird die Jagdausbildung im Ausbildungszentrum Kelheim, Rennweg 66 (Dreifachturnhalle) fortgeführt. Dabei sind die Vorgaben der 4. BaylfSMV zu beachten. Demnach ist sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen den Beteiligten eingehalten werden muss und eine Maskenpflicht besteht. Wir bitten alle Teilnehmer um Verständnis für diese Sicherheitsmaßnahmen und wünschen viel Erfolg und Freude bei der Ausbildung zum Jäger/-in.
Um in Deutschland auf die Jagd gehen zu können, bedarf es einer behördlichen Erlaubnis (Jagdschein). Gemäß § 15 Abs. 5 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) ist die erste Erteilung eines Jagdscheins davon abhängig, dass der Bewerber im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat.
Aktuelles
Neues Rundschreiben
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ASP: 10 Punkte-Plan
Was der Arbeitskreis Schwarzwild bewirkt, um eine Seuche zu verhindern
Neu erschienen: Schwarzwild im Visier
Ansprechen • Bejagen • Nachsuchen • Versorgen
Dirk Waltmann, Matthias Meyer
Die Voraussetzungen für die Ablegung der Jägerprüfung richten sich in Bayern nach der Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung (Jäger- und Falknerprüfungsordnung - JFPO). Danach müssen Bewerber mindestens 15 Jahre alt sein und eine theoretische und praktische Ausbildung nachweislich absolviert haben.
Zuständige Stelle für die Anmeldung zur Prüfung ist die zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Landshut.
Der Verband
Wir, der Kreisjagdverband Kelheim, sind der Zusammenschluss der Jäger im Landkreis Kelheim/Niederbayern.
Wir setzen uns für eine artenreiche und gesunde freilebende Tierwelt ein.
Wir wollen unseren Beitrag leisten zur Aufklärung der Allgemeinheit, im besonderen unserer Jugend, im Umgang mit der Natur und wir wollen so das Jagdwesen als uraltes Kulturgut erhalten und fördern.